Corona aktuell: Arbeitsrecht – Kurzarbeitergeld wird erhöht
Das Kurzarbeitergeld wird angesichts der andauernden Corona – Pandemie erhöht. Beschäftigte, deren Arbeitszeit sich um mindestens 50 % verringert, erhalten ab dem 4. Monat des Bezugs 70 % des pauschalisierten Nettoentgelts. Ab dem 7. Monat wird es auf 80 % erhöht. Beschäftigte mit unterhaltspflichtigen Kindern bekommen ab dem 4. Monat 77 % und danach 87 %. Die Regelung gilt bis zum 31.12.2020.
Die Hinzuverdienstmöglichkeiten werden erweitert. Beschäftigte aus allen Berufen, die sich in Kurzarbeit befinden, dürfen ab dem 01.05.2020 bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Auch diese Regelung gilt bis zum 31.12.2020.
Eine sicherlich wichtige Maßnahme zur Existenzsicherung. Wünschenswert wäre allerdings, dass Solo – Selbstständige und Studenten, die infolge der Corona-Pandemie ihren Mini-Job verloren haben, ebenso Hilfe bekämen. Sie sind bislang die eindeutigen Verlierer der Pandemie.