Corona aktuell: Aufstockung Kurzarbeitergeld ?
Das Kurzarbeitergeld beträgt bei Beschäftigten ohne Kinder 60 % des Nettogehalts. Beschäftigte mit unterhaltspflichtigen Kindern erhalten 67 %.
Für Beschäftigte Niedriglohnbereich bedeutet dies eine herbe finanzielle Einbuße, wenn nicht sogar drohenden Existenzverlust. Ein genereller Aufstockungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht nicht. Dies ist nur dann der Fall, wenn ein solcher Anspruch im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Betriebe mit einer geringen Anzahl an Beschäftigten sind zumeist nicht in der Lage, das Kurzarbeitergeld aufzustocken, weil sie selbst um das Überleben kämpfen. Der Bundesarbeitsminister der Hubertus Heil erwägt daher eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Es ist allerdings noch nicht entschieden, ob eine Aufstockung und wenn ja in welcher Höhe bei welcher Verdienstgrenze erfolgen soll.
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