Corona aktuell: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt Teil-Lockdown
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat durch heutigen Beschluss den Antrag einer Hotelkette gegen den Teil – Lockdown abgelehnt. Der Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung gegen die Corona Eindämmungsverordnung richtete sich gegen das touristische Beherbergungsverbot, die Schließung von Gaststätten und weitere Maßnahmen. Das Gericht hält den Teil-Lockdown für verhältnismäßig. Nähere Informationen erfolgen in Kürze.