Vertragsrecht aktuell: VW-Abgasskandal beim Dieselmotor EA 288?
Worum geht es?
Im Herbst 2015 flog auf, dass VW an dem Dieselmotor Typ EA 189 eine Softwaremanipulation vorgenommen hatte. Der Motor EA 189 wurde mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgestattet, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert. In einem Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 hat der Bundesgerichtshof klar gestellt, dass die illegale Abgastechnik einen Sachmangel begründet und die Käufer trotz eines Modellwechsels unter gewissen Umständen sogar einen Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Autos haben.
Hat VW den Dieselmotor EA 288 auch manipuliert?
Der Motor EA 288 ist der Nachfolger des EA 189. Volkswagen hat erklärt, dass dieser Dieselmotor nicht von der Abgasmanipulation betroffen ist. Seit März 2019 bestehen daran aber erhebliche Zweifel. In einem Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal (Az.: 2 O 273/18) hat VW zugestanden, dass in den Motoren EA 288 ebenso Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Es handelt sich um Thermofenster, die die Abgasreinigung von der Umgebungstemperatur abhängig macht. Das Landgericht wird jetzt prüfen, ob die Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind. In einigen Verfahren gegen Mercedes und Audi haben Gerichte bereits festgestellt, dass die in den Motoren eingebauten Thermofenster nicht zulässig sind und haben Käufern Schadensersatzansprüche zugesprochen.
Welche Fahrzeuge haben den Motor EA 288?
Der Dieselmotor ist in Fahrzeugen VW, Audi, Skoda, Seat mit 1.4,1.6 und 2.0 TDI-Motoren eingesetzt.
Welche Rechte haben Sie als Betroffener?
Sie können jetzt Ansprüche auf Schadenersatz gegen VW geltend machen oder sogar unter Umständen die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeuges fordern. Die Rechtsanwaltskanzlei Oliver John bereitet gerade gegen VW einen Prozess vor und unterstützt Sie gern, falls Sie von der erneuten Abgasmanipulation betroffen sind.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Prozess?
Wenn in Ihrem Fahrzeug eine unerlaubte Software verbaut ist, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Die Rechtsanwaltskanzlei Oliver John wird für Sie Deckungsschutz beantragen und alle Formalitäten erledigen.